Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens
Der steuerfreie Höchstbeitrag wird von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auf 8 % angehoben. Dafür entfällt der bisher mögliche Aufstockungsbeitrag von 1.800 EUR jährlich.
Allerdings bleibt der Höchstbeitrag für steuer- und zugleich sozialversicherungsfreie Beiträge bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze! Beiträge oberhalb von 4 % werden daher - wie bisher auch - doppelt mit Sozialabgaben verbeitragt, da sie aus bereits verbeitragtem Entgelt stammen und in der Rentenphase erneut mit Kranken- Pflegeversicherungsbeiträgen belegt werden. Der erhöhte Dotierungsrahmen hat gegenüber dem bisherigen Zusatzbeitrag allerdings den Vorteil, dass die Beiträge zu einem Altvertrag lediglich abgezogen werden und dieser nicht - wie bisher - ab dem ersten Euro Beitrag komplett entfällt.